Hygienekonzept für Tennis Hallensaison Winter 2020/21

A: ALLGEMEINES 

Wenn wir unseren Spielbetrieb wieder intensivieren, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen während der Nutzung der Halle anstecken können. Damit das Risiko möglichst gering ist, haben wir ein Konzept für die Halle erarbeitet, mit dem wir das sicherstellen wollen. Neben den Raumkonzepten gibt es auch entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sowie Rahmenbedingungen für das Training, sowie das freie Spielen ohne Trainer. Für uns alle ist es nun wichtig, dass sich alle Teilnehmer*innen auch an diese Spielregeln halten, weshalb wir Euch mit diesem Informationsschreiben über die Regeln informieren wollen. 

RAUMKONZEPT 

Die Nutzung der Tennisplätze in der Halle ist eingeschränkt möglich. Die Toiletten in den Umkleidekabinen stehen nicht zur Verfügung. Der Aufenthaltsraum soll ausschließlich dafür genutzt werden, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen während eines Gruppen-Wechsels nicht begegnen können. 

B: HYGIENEKONZEPT 

Damit sich alle Teilnehmer*innen an die Regelungen halten, ist es wichtig, dass Ihr euch diese vorab zu Hause durchlest. Sollten sich im konkreten Trainingsbetrieb Teilnehmer*innen nicht an die Regeln halten, sind die Trainer*innen angehalten die Sportler*innen daran zu erinnern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln müssen die Teilnehmer*innen vom Training ausgeschlossen werden. 

Folgende Regeln wurden für die Nutzung der Halle fixiert: 

  1. Regelmäßige Desinfektion der Hände 
  • Vor Zutritt in die Halle 
  • Vor Zutritt in die Umkleide 
  • Nach Benutzung der Toilette 
  1. Mundschutz 
  • Das Tragen eines Mundschutzes ist auf der Anlage Pflicht 
  • Zur Anlage gehören: Eingang, Flur, Toiletten, Aufenthaltsraum, Plätze 
  • Während des Trainings darf der Mundschutz abgenommen werden 
  1. Toiletten 
  • Toiletten werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert 
  • Es darf sich jeweils nur eine Person pro Raum aufhalten 
  1. Umkleiden und Duschräume 
  • Die Nutzung der Toiletten, Duschen und Umkleiden ist mit einem Mindestabstand von 1,5m möglich. Der Aufenthalt ist dabei zeitlich auf das erforderliche Maß zu begrenzen 
  1. Gruppenwechsel – Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen 
  • Um dies zu gewährleisten soll der Aufenthaltsraum genutzt werden 
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll dabei eingehalten werden 
  • Die folgende Trainingsgruppe darf den Aufenthaltsraum erst verlassen und den Platz betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe sich in den Umkleidekabinen befindet 
  • Gemeinsames Treffen und Austausch, sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände, sind untersagt 
  • Zuschauern, Eltern oder sonstigen Personen ist der Zugang in das Gebäude untersagt 

C: TRAININGSKONZEPT 

Das Konzept richtet sich an alle Nutzer der Halle. Ungeachtet dessen ob ein Trainer anwesend ist. 

  1. Abstandsregeln 
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Hier gilt die Abstandsregelung zeitweise nicht 
  • In den Pausen oder beim Umziehen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten 
  1. Anwesenheitslisten 
  • In jeder Trainingsstunde ist die Teilnehmerliste durch den Übungsleiter zu überprüfen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu Trainingsdatum, Trainingsort, ÜL-Name und TN-Name, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder Übungsleiters die Infektionskette zurückverfolgt werden kann 
  • Sollte während der Nutzung der Anlage kein Übungsleiter anwesend sein, sind alle Nutzer der Halle dazu verpflichtet sich in die Teilnehmerliste, die am Schwarzen Brett aushängt, einzutragen. Dies gilt insbesondere für Hallen-Abonnenten und deren Mitspieler, sowie für Hallen-Nutzer mit Einzelbuchungen und deren Mitspieler.  
  • Die ausgefüllten Listen werden zeitnah an einer zentralen Stelle im Verein abgelegt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt ausgehändigt werden zu können 
  • Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten 
  1. Gesundheitsprüfung 
  • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende dürfen am Training teilnehmen 
  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen 

 

Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch bitte zunächst an Eure Trainer oder direkt an den Corona Beauftragten: Vladimir Stanic. Auf diesem Wege sagen wir Euch allen schon jetzt Danke dafür, dass Ihr diese nicht alltägliche Situation so annehmt. Wollen wir hoffen, dass sich die Situation in den nächsten Monaten weiter entspannt und alle gesund bleiben. 

Mit der Teilnahme am Sportangebot seid Ihr einverstanden, dass der KV Untertürkheim eure Daten im Falle einer Corona-Infektion in der Gruppe an das Gesundheitsamt weitergeben darf. 

 

Vladimir Stanic 

Abteilungsleiter Tennis 

0173/1818104 

Hygienekonzept für Tennis Hallensaison Winter 2020/21

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