Nutzungsbedingungen Halle

Tennishallenordnung KV-Untertürkheim

1. Spielberechtigung:

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigten Personen für die Zeit ihrer Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Spielberechtigung kann nur durch Onlinebuchung eines Abos, bzw. Onlinebuchung einzelner Stunden (Bezahlung durch Abbuchung) vor Spielbeginn erworben werden.

2. Erstattungen:

Die Erstattung des Entgeltes für gezahlte, ungenutzte Stunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ausgefallene Stunden aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat.

3. Nutzung der Halle bei Vereinsinteresse:

Aus im besonderen Vereinsinteresse gelegenem Anlass (z.B. Turniere) kann der Verein von Abonnenten gebuchte Plätze in Anspruch nehmen. Eine solche Beanspruchung ist dem Betroffenen möglichst frühzeitig mitzuteilen.  Wenn der Verein keine angemessene(n) Ersatzstunde(n) zur Verfügung stellen kann, oder der Betroffene die angebotene(n) Ersatzstunde(n) aus zwingendem Grund nicht annehmen kann,  wird das entrichtete Entgelt erstattet.

4. Überziehen der Spieldauer:

Wird die vereinbarte Nutzung des Hallenplatzes um mehr als 10 Minuten überzogen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Platzpreises der entsprechenden vollen Stunde erhoben. Weitere Maßnahmen gemäß Punkt 11 dieser Hallenordnung bleiben vorbehalten.

5. Aufenthalt in der Halle /Haustiere:

Der Aufenthalt in der Halle ist nur spielberechtigten Personen erlaubt. Haustiere dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.

6. Schuhe und Bälle:

In der Halle dürfen lediglich Hallentennisschuhe mit durchgehend glatter, ungeriffelter Sohle getragen werden. Schuhe dürfen erst innerhalb des Vereinshauses angezogen werden. Bälle müssen sauber und für Teppichboden geeignet sein.

7. Sicherheit:

Es besteht absolutes Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer. Die Notausgangstüren an den Hallenseiten dürfen nur im Notfall geöffnet und dürfen nicht verstellt werden.

8. Sauberkeit /Trinken und Essen:

Auf die Sauberkeit der Einrichtungsgegenstände der Halle, der Umkleiden und der Sanitärräume ist durch jeden Benutzer zu achten. Essen und Trinken in der Halle ist verboten (Ausnahme: Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel).

9. Einhalten der Hallenordnung:

Jeder Benutzer der Tennishalle verpflichtet sich auf die Einhaltung der Hallenordnung – auch durch Mitbenutzer – zu achten. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.

10. Haftungsausschluss:

Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Die Haftung für Garderobe und Wertgegenstände in den Umkleideräumen ist ausgeschlossen.

11. Ahndung von Verstößen / Vertragsstrafen:

Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet auf die Einhaltung der Tennishallenordnung zu achten und Verstöße gegen diese Hallenordnung zu ahnden. Mitarbeiter und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter des Vereins sind berechtigt Anordnungen, die auf dieser Tennishallenordnung beruhen, zu treffen. Diesen Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Tennishallenordnung wird ein Ordnungsgeld von bis zu € 50,00 erhoben. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten.
Schwere (besonders wiederholte) Verstöße gegen diese Hallenordnung können den Ausschluss vom Spielbetrieb bis hin zu dauerhaftem Hausverbot zur Folge haben.

Sollte bei einer Lastschrift das angegebene Konto nicht existieren oder nicht genügend Deckung aufweisen, behalten wir uns vor, Ihnen die Gebühren der Rücklastschrift in Höhe von 5,00 € zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie die Tennishalle ohne gültige Buchung genutzt haben, erheben wir hierfür im Nachhinein zusätzlich +100% an Verwaltungsgebühren.

Falls das Buchungssystem ausfällt und Sie Ihre Stunde deswegen nicht buchen können, bitten wir um Verständnis und um Meldung an das Hallenteam. Natürlich werden wir uns bemühen, den Fehler so schnell wie möglich zu beseitigen..

Bitte beachten Sie, dass ein Ausfall des Systems automatisch protokolliert wird. Sollte das System zu dem angegebenen Zeitpunkt funktionsfähig gewesen sein, behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr von +100% zu erheben

Stuttgart, der 1. August 2017

Der Vorstand